Arbeitsstunden im Reitsportverein Leimen 1976 e.V.
- Stand 01.05.2024 -
- Arbeitsstunden müssen durch aktive Anlagennutzer geleistet werden. Als aktive Anlagennutzer zählen alle Vereinsmitglieder, die die Vereinsanlage tatsächlich aktiv nutzen, z. B. innerhalb des Schulbetriebs, durch das Einstellen mind. eines Pensionspferdes, als Reitbeteiligung oder auch als externe Anlagennutzer.
- Grundsätzlich müssen Arbeitsstunden mit Erreichung des 14. Lebensjahres erbracht werden. Der einfacheren Handhabe halber wird bis auf weiteres folgendermaßen verfahren: wer zu Beginn eines Kalenderjahres 14 Jahre alt ist, muss in diesem Jahr Arbeitsstunden erbringen. D. h. in dem Jahr, in dem eine Person 14 Jahre alt wird, muss sie noch keine Arbeitsstunden erbringen, erst im Folgejahr.
- Die Arbeitsstunden belaufen sich a. ab einem Alter von 14 Jahren auf 10 Stunden pro Kalenderjahr b. ab einem Alter von 18 Jahren auf 20 Stunden pro Kalenderjahr
- Mit Erhalt des Status als aktiver Anlagennutzer im zweiten Halbjahr eines Kalenderjahres (ab 01. Juli) reduzieren sich die Arbeitsstunden anteilig auf 50% der zu leistenden Stunden.
- Die Arbeitsstunden müssen in gleichen Teilen, also zu jeweils 50%, während der von der Vorstandschaft veröffentlichten Arbeitseinsätze und während Veranstaltungen erbracht werden. Zu den Veranstaltungen zählen bspw. das Bambinireiten, das Sommerfest und der Stand des Reitsportvereins beim Weihnachtsmarkt.
- Des Weiteren dürfen die Arbeitsstunden auch von Freunden und Familienmitgliedern in Vertretung erbracht werden.
- Die geleisteten Arbeitsstunden sind auf einem von der Vorstandschaft zur Verfügung gestellten Formular zu notieren und durch die Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes nach dem Ableisten der jeweiligen Stunden zu bestätigen.
- Das Formular mit den aufgelisteten Arbeitsstunden ist spätestens im darauffolgenden Kalenderjahr, zum 15. Januar, dem 1. Vorstand des Reitsportvereins Leimen 1976 e. V. vorzulegen.
- Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden je Arbeitsstunde in einer Höhe von 15 € berechnet und vom vorliegenden Konto des aktiven Anlagennutzers eingezogen.
Regelung für externe Anlagennutzer:
- Dauernutzer (ab 3x wöchentlich, max. 2 Pferde) sowie ihre Reitbeteiligungen: jeweils 20 Arbeitsstunden, es gelten die normalen Regeln wie für alle aktiven Anlagennutzer.
- Gelegenheitsnutzer (max. 2x wöchentlich, ein Pferd) sowie ihre Reitbeteiligungen: jeweils 10 Arbeitsstunden, diese können beliebig bei Arbeitseinsätzen und/oder Veranstaltungen erbracht werden.
- Fremdreiter (keine Mitgliedschaft, 5€ pro Nutzung): keine Arbeitsstunden